Kölner Instrumentarium: Der Kompass für Wege in Arbeit

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Glossar

Glossarbegriffe A

Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist unter anderem der Träger der Arbeitslosenversicherung, zuständig für Arbeitslosengeld I und II. Aufgrund des Rechtsanspruches auf Rehabilitation bei Behinderung oder drohender Behinderung bietet sie nicht nur Beratung und Vermittlung für Arbeitsuchende an, sondern ist auch einer der Rehabilitationsträger für Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben. In ihren 180 Agenturen sind speziell qualifizierte Beratungskräfte und Reha-Teams tätig, die mit ihren arbeitsamtsärztlichen und psychologischen Diensten Anträge auf berufliche Rehabilitation bearbeiten und genehmigen.

Weiterhin ist die Arbeitsagentur an den ArGen (Arbeitsgemeinschaften) beteiligt, die mit der jeweiligen Kommune für die Betreuung von langzeitarbeitslosen Menschen zuständig ist.

Arbeitsberater

Dies ist kein geschützter Begriff, wird üblicherweise bei den Beratern der Arbeitsagentur verwendet. Er berät Arbeitslose auf dem Weg in die Integration und ist dafür verantwortlich, bei Personen mit Behinderungen, diese an den Rehabilitationsberater, entweder bei der Arbeitsagentur selbst oder anderen Rehabilitationsträgern zu überweisen. Die Träger bieten meist interne Qualifikationslehrgänge für ihre Mitarbeiter an. (Siehe auch Berufsberater.)

Arbeitsbsanleiter

Dies ist kein geschützter Begriff, wird üblicherweise bei arbeitsbezogenen Maßnahmen aller Art verwendet. Der Arbeitsanleiter hat die Aufgabe, den Teilnehmer der Maßnahme in handlungsbezogenen Abläufen und Arbeiten anzuleiten und zu führen, in Hospitationen und Praktika zu begleiten.

Vom Grundberuf her kann es sich u. a. um Berufsfachleute aus der Arbeitswelt mit Zusatzqualifikation handeln. (siehe Berufsfachleute)

Arbeitspädagoge

Dies ist kein geschützter Begriff, wird üblicherweise bei rehabilitationsbezogenen Maßnahmen, wie z.B. dem BTZ oder entsprechenden ambulanten Maßnahmen für gesundheitlich eingeschränkte Teilnehmer verwendet. Er kann, in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Rehabilitationsteam, verantwortlich sein für die Arbeitserprobung, Diagnostik, Planung und Durchführung der Maßnahme.

Vom Grundberuf her kann es sich u.a. um Ergotherapeuten mit arbeitstherapeutischer Ausrichtung handeln. (Siehe auch Berufspädagoge)

ArGe

Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft von Bundesagentur für Arbeit und Kommune. Mit dem SGB II wurden von der Bundesregierung die Zuständigkeiten für die Arbeitsvermittlung von Langzeitarbeitslosen zusammengelegt. Arbeitslosenhilfebezieher und Sozialhilfeempfänger sollten die gleichen Vermittlungschancen bekommen. An einigen Orten gibt es keine ArGe, stattdessen ist dort die Stadt oder der Kreis alleine für die Aufgabe zuständig (sog. Optionskommunen).

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 musste die Bundesregierung eine neue Organisationsform für die ArGen finden. Zum 1.1.2011 ist die Bezeichnung dafür "Gemeinsame Einrichtung" (GE) beziehungsweise "Jobcenter"

Arzt/Facharzt

Ein Arzt hat ein Medizinstudium abgeschlossen und eine anschießende Praxisphase absolviert und daraufhin eine staatliche Berufserlaubnis, die Approbation, erhalten.

Im Kölner Instrumentarium sind mit „Facharzt“ meist „Fachärzte für Psychiatrie“ oder „für Neurologie und Psychiatrie“ gemeint. In den letzten Jahrzehnten wurden verschiedentlich die Berufsbezeichnungen geändert. Darum findet man auch noch die Bezeichnungen „Arzt für Psychiatrie“ oder „Arzt für Nervenheilkunde“ bzw. „Nervenarzt“. Seit der letzten Änderung heißt die Bezeichnung „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“. Man darf sich statt dessen auch „Psychiater und Psychotherapeut“ nennen.

Der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ früher „Facharzt für Psychotherapeutische Medizin“ ist Psychoanalytiker. Er arbeitet meist ausschließlich psychotherapeutisch.

Fachärzte findet man als niedergelassenen Arzt in einer Praxis, in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer Institutsambulanz an einer psychiatrischen Klinik. Wenn neben der psychischen Erkrankung andere körperliche Beschwerden eine Rolle spielen, können auch Fachärzte anderer Richtungen eingeschaltet werden.

Ausbilder

Dies ist kein geschützter Begriff, wird üblicherweise dort verwendet, wo Ausbildung betriebsnah oder überbetrieblich bei behinderten und nicht behinderten Jugendlichen und Erwachsenen stattfindet. Seine Aufgabe ist es, den Auszubildenden in theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten zu unterweisen und bei spezieller Ausbildereignungsqualifikation auch Prüfungen abzunehmen. (Siehe auch Berufsfachleute)

Glossarbegriffe B

Beratungsstellen

Lebenszielberatung durch psychiatrisches Fachpersonal findet man in der Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen (im Rheinland einer der vier Bausteine des Sozialpsychiatrischen Zentrums) oder beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes. Die Mitarbeiter verfügen in der Regel über sehr gute Kenntnisse aller Behandlungs-, Rehabilitations- und sonstigen Hilfsangebote für psychisch erkrankte Menschen in der Region.

Beratung zu Lebensfragen und Beziehungsproblemen gibt es in Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen. Hier sind Psychologen oder anderes Personal mit einer entsprechenden Qualifikation als Berater tätig

Berufliche Bildungsträger

Berufliche Bildungsträger sind regional, überregional oder bundesweit verankert. Sie bieten vielfältige Maßnahmen an, vor allem mit folgenden Schwerpunkten:

  • Sie können Träger von beruflichen Rehabilitationseinrichtungen oder -maßnahmen sein und entsprechende Angebote für Behinderte aller Art machen. Für psychisch Behinderte ist die regionale Verankerung und Vernetzung mit psychosozialen Diensten sehr wichtig.
  • Sie können Angebote machen für verschiedene Zielgruppen sozial bzw. beruflich Benachteiligter, z.B. im Auftrag der Arbeitsagentur oder anderer Leistungsträger.
  • Sie können überbetriebliche berufliche Aus-, Fort und Weiterbildung in anerkannten Berufsfelder aller Art anbieten und arbeiten dann in enger Kooperation mit den örtlichen Kammern.

Berufliche Rehabilitation

Es gibt ein sehr weites Spektrum von Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben. In einem weiteren Sinne kann man sie alle als berufliche Rehabilitation verstehen. §§ 97 bis 103 SGB III nennt folgende Leistungen:

      * Unterstützung der Beratung und Vermittlung. In diesem Zusammenhang können z.B. die Kosten übernommen werden, die mit einer Bewerbung verbunden sind.
      * Verbesserung der Eingliederungsaussichten. Das kann z.B. ein Trainingskurs zur Aktualisierung der EDV-Kenntnisse sein.
      * Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, z.B. Übergangsbeihilfe bis zur ersten Lohnzahlung.
      * Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Damit ist Überbrückungsgeld gemeint für Menschen, die sich selbständig machen wollen.
      * Förderung der Berufsausbildung.
      * Förderung der beruflichen Weiterbildung: Trainingsmaßnahme zur Qualifizierung und Weiterbildung.

Diese Leistungen zur "Arbeitsförderung" werden zu "Rehabilitation", wenn besondere oder zusätzliche Hilfen erforderlich sind, weil der Leistungsempfänger behindert oder von Behinderung bedroht ist. Es kommen dann die Funktionen 6 bis 10 des "Kölner Instrumentariums" zum Tragen, je nach Bedarf und Ausgangslage des Rehabilitanden.

Berufliche Anpassung in Form des beruflichen Trainings ist das Kernstück der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, die bereits Berufserfahrung haben. Es handelt sich um "Förderung der beruflichen Weiterbildung" aus der obigen Liste. Dem Rehabilitanden wird Gelegenheit gegeben, mit zunehmenden Anforderungen in arbeitsmarkttypische Kontexte hineinzuwachsen und seine früheren und gegebenenfalls neue Fertigkeiten und Qualifikationen (wieder) zu erwerben.

Er kann so eine tragfähige Arbeitnehmerrolle erwerben, die sich vor allem im angemessenen Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden zeigt. Er steigert seine allgemeine Leistungsfähigkeit und vertieft seine Grundarbeitsfähigkeiten (Motivation, Konzentration, Ausdauer, Lernfähigkeit etc.). Er erwirbt berufsspezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen.

Dies bedeutet in beruflicher Hinsicht den allmählichen Erwerb von arbeitsmarkttypischer Leistungsfähigkeit, die Einübung der Arbeitnehmerrolle im kollegialen und hierarchischen Kontext, die Auffrischung berufsspezifischer Kenntnisse und den Erwerb von Teilqualifikationen, die für einen bereits in Aussicht stehenden Arbeitsplatz erforderlich sind.

Da alle diese Ziele sich am besten in Betrieben erreichen lassen, ist die frühzeitige und wiederholte Qualifikation in Praktika der zentrale Baustein der beruflichen Anpassung. In der Schlussphase der beruflichen Rehabilitation soll das Praktikum möglichst in einem Betrieb stattfinden, in dem Aussicht auf eine Anstellung besteht oder gesichert ist.

In den arbeitspädadogischen Hilfen werden die gegenwärtige und zukünftige berufliche Planung vor dem Hintergrund der bisherigen Beschäftigungs-Biographie erarbeitet. Es wird in regelmäßigen Reflexionsgesprächen mit Fremd- und Selbsteinschätzung das Arbeitsverhalten analysiert, wobei sowohl die instrumentellen (Grundarbeitsfähigkeiten, kognitive Kompetenz, berufspezifisches Wissen) als auch die sozioemotionalen Fertigkeiten (sozialer, emotionaler und körperlicher Bereich) in den Blick genommen werden.

In sozialpädagogischen Reflexionsgesprächen wird die Verknüpfung von Krankheit, Arbeit und sozialer Integration besprochen. Es werden Lösungen erarbeitet zur Krankheitsprophylaxe durch einen Krisenplan und zur Weiterentwicklung von Beziehungen zu privaten und professionellen Bezugspersonen, die die berufliche Ziele unterstützen können.

Berufliche Rehabilitationseinrichtungen

Diese bieten Hilfen zur Arbeit für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen im Arbeitsleben leistungsgemindert behindert oder von Behinderung bedroht sind. Diese Hilfen sind im einzelnen die Funktionen, die das Kölner Instrumentarium beschreibt. Die Hilfen können in Institutionen erbracht werden, die nach § 35 SGB IX anerkannt oder solchen gleichgestellt sind:

In diesen Institutionen werden die Hilfen teilstationär oder stationär erbracht. Es wird eine umfassende institutionelle Infrastruktur vorgehalten.

Die Hilfen können auch ambulant erbracht werden. Leistungserbringer sind beispielsweise gemeindepsychiatrische Trägervereine, frei-gemeinnützige Verbände oder Bildungsträger. Es besteht dann nur ein eher kleines Bildungszentrum und das Training findet an vielfältigen anderen Orten und vor allem in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Diese Trainingsmaßnahmen finden statt als

  • Berufsvorbereitung für jüngere Menschen,
  • berufliche Wiedereingliederungs-Lehrgänge,
  • berufliche Reintegration für Psychisch Kranke (BeRePK).

Berufliche Trainingszentren

Diese anerkannte berufliche Rehabilitationseinrichtung dient der Zielgruppe der erwachsenen psychisch behinderten Menschen, nach psychiatrischer Behandlung bzw. medizinischer Rehabilitation zum Wiedereinstieg ins Arbeits- und Berufsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Das Training fußt auf den beruflichen Erfahrungen, frischt Kenntnisse auf und trainiert die Arbeitnehmerrolle, die vom hausinternen Assessment und Training über externe Hospitationen und Praktika auf eine zukünftige Arbeitsstelle vorbereitet und den Einstieg begleitet. Es kann sich auch eine berufsspezifische Qualifizierung anschließen, wenn diese die Chancen der Integration in Arbeit erhöht. Wer das Ziel des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht erreichen kann, erarbeitet Alternativen für den besonderen bzw. geschützten Arbeitsmarkt.

Ein interdisziplinäres Team arbeitet Hand in Hand: Psychosoziale Mitarbeiter für die Aufarbeitung der Krankheit und Prophylaxe erneuter Krisen, Ergotherapeuten für die Arbeitsanamnese und das Assessment sowie der Erarbeitung notwendiger Rahmenbedingungen der Arbeit und das Training der Arbeitsrolle. Die beruflichen Fachleute und Ausbilder sorgen für das Training der berufsspezifischen Kompetenzen und das Vorbereiten der Arbeitsstelle.

Siehe auch: Bundearbeitgemeinschaft der Beruflichen Trainingszentren.

Berufliche Vermittlungs- und Beratungsdienste

Speziell qualifizierte Beratungskräfte der Rehabilitationsabteilung der örtlichen Agentur für Arbeit und der Rentenversicherungsträger beraten Menschen mit psychischer Vorerkrankung individuell und umfassend über die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben und legen gemeinsam mit den Ratsuchenden die erforderlichen Maßnahmen fest.

Berufsberater

Dies ist kein geschützter Begriff, wird üblicherweise in der Arbeitsagentur bei arbeits- und rehabilitationsbezogener Beratung von Jugendlichen verwendet. Er ist zuständig für die sachgerechte Beratung von Jugendlichen nach Schulabschluss, auf dem Weg in Ausbildung und Studium aller Art bei Behinderten, auf dem Weg in Erstausbildung und dessen Vorbereitung in BBW BTZ oder WfbM. Der Träger bietet meist interne Qualifikationslehrgänge für seine Mitarbeiter an. (siehe Arbeitsberater)

Berufsbildungswerke

Berufsbildungswerke sind anerkannte Einrichtungen der beruflichen Bildung gemäß § 35 SGB IX. Sie bieten Hilfen für jüngere Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis zum Alter von 25 Jahren. Sie haben ihren Schwerpunkt bei der Durchführung von überbetrieblichen Erstausbildungen.
 
Zum zweiten können berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB) durchgeführt werden, bei denen die Motivation für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit gefördert werden soll. Eine BvB-Maßnahme kann bis zu zwei Jahren dauern. Das Training im BBW findet überwiegend im stationären Rahmen statt.
 
Siehe auch: Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsförderungswerke.

Berufsfachleute

Dies ist kein geschützter Begriff, wird üblicherweise in rehabilitativen Teams verwendet für Anleiter, die aus den verschiedenen Branchen der Arbeitswelt kommen und im Team mit Ergotherapeuten, Sozialarbeitern/pädagogen, Psychologen u. a. eine Rehabilitationsmaßnahme gestalten und den Teilnehmer anleiten und begleiten. Er ist zuständig für berufsspezifische Trainings- und Qualifizierungsinhalte. Vom Grundberuf her kann es sich um fachlich qualifizierte Personen jeglicher Berufsbranchen handeln. (siehe Ausbilder, Arbeitsanleiter,Berufspädagoge)

Berufsförderungswerke

Berufsförderungswerke sind anerkannte Einrichtungen der beruflichen Bildung gemäß § 35 SGB IX. Sie haben ihren Schwerpunkt bei der Durchführung von Umschulungen, wenn der ursprüngliche Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.

Viele Maßnahmen finden stationär statt, d.h. die Teilnehmer wohnen während er Umschulung im BfW.

Ein zweiter Schwerpunkt sind Maßnahmen der Berufsfindung. Diese sind über einige Wochen gehende diagnostische Interventionen mit dem Ziel, Qualifizierungs-, Ausbildungs- bzw. Umschulungsvorschläge zu erarbeiten mit Angabe der voraussichtlich erreichbaren Qualifikation.

Siehe auch: Die deutschen Berufsförderungswerke

Berufsfpädagoge

Dies ist kein geschützter Begriff, wird üblicherweise in rehabilitativen Teams verwendet für Berufsfachleute und Anleiter mit spezieller Zusatzqualifikation , z.B. Ausbildereignung, sowohl im berufsfachlichen als auch im pädagogischen Bereich. Er kann in Rehabilitationseinrichtungen oder entsprechenden Maßnahmen tätig sein und in Zusammenarbeit mit dem Team für die berufsspezifischen Belange der Maßnahme, Hospitationen Praktika und Arbeitsplatzvorbereitung zuständig sein. (siehe auch Arbeitspädagoge, Ausbilder )

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsverfahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaft medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlung finanziell auszugleichen. Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um Sozialversicherungsträger.
 
Sie auch: Deutsche gesetzliche Unfallversicherung

Glossarbegriffe E

Ergotherapeut

Ergotherapeuten behandeln Patienten mit körperlichen, geistigen und seelischen Störungen. Die Behandlung kann in Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen und ambulanten Ergotherapiepraxen erfolgen. Tätigkeitsfelder sind in der Regel die Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie, Orthopädie, Pädiatrie und Arbeitstherapie.

Ergotherapeuten behandeln Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.Sie sind aus diesem Verständnis heraus, die Experten für Aktivitäten und Handlungskompetenzen.

Ergotherapeuten analysieren Tätigkeiten, die ihre Patienten im Alltag und im Beruf durchführen. Dabei kommen spezielle ergotherapeutische Methoden und Verfahrensweisen wie z.B. Arbeitstherapie, die Tätigkeits- und Fähigkeitsanalyse nach MELBA oder das Computergestützte Hirnleistungstraining, zur Anwendung.
Ergotherapeuten erarbeiten gemeinsam mit den Patienten und/oder dessen Angehörigen eine differenzierte ergotherapeutische Befunderhebung, erstellen den weiteren Behandlungsplan und wählen die entsprechenden Behandlungsmethoden und Medien aus.

Sie geben gezielte Anleitung für den häuslichen und beruflichen Alltag und unterstützen die Schritte zur Selbständigkeit. Während des therapeutischen Prozesses werden Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem Können des Patienten und der veränderten Situation angepasst.

Ergotherapeutische Praxen

Mit der zunehmenden Verkürzung der Aufenthaltsdauer im stationären Bereich gewinnt die ambulante Versorgung mit Ergotherapie in niedergelassenen Ergotherapiepraxen stark an Bedeutung. Auch Arbeitsplatz- und/oder Hausbesuche sind im Leistungsangebot von Ergotherapeutischen Praxen zu finden.

Für die Arbeitstherapie in der Psychiatrie gibt es drei ergotherapeutische Maßnahmen:

      * 1. Psychisch-funktionelle Behandlung
      * 2. Belastungserprobung
      * 3. Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung

Ergotherapie

Ergotherapie ist ein medizinisches Heilmittel und wird in der Regel vom Arzt verordnet. Sie kann auch im pädagogischen, sozialen und beruflichen Rahmen angewandt werden. Bei Einschränkung der Handlungsfähigkeit wirkt sie durch spezielle aktivierende und handlungsorientierte Methoden und Verfahrensweisen und behandelt Menschen jeden Alters.

Dabei stehen einzelne Krankheitssymptome weniger im Vordergrund als vielmehr deren behindernde Einschränkungen im Tun. Der Ergotherapie liegt das Konzept zugrunde, dass Kranke und Behinderte über gezielte Aktivitäten und Prozesse, im Alltag erforderliche Kompetenzen wieder erlangen, erhalten und weiterentwickeln können. Sie wird als Einzel- und Gruppenbehandlung angeboten.

Innerhalb der Ergotherapie, die früher Beschäftigungs- und Arbeitstherapie genannt wurde, hat sich ein besonderer Schwerpunkt Arbeitstherapie weiter entwickelt. Er unterstützt Patienten und Behinderte im arbeitsfähigen Alter darin, sich trotz gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderungen, wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Arbeitstherapie hat vor allem folgende Inhalte: Assessment und Belastungserprobung, Training von Arbeitsfähigkeiten und Begleitung in Arbeit.

Arbeitstherapie wird sowohl im stationären, teilstationären und ambulante Rahmen angeboten als auch bei Massnahmen der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation.

Glossarbegriffe F

Fachberater für Rehabilitation (Reha-Berater)

Bei einer beruflichen Veränderung aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen informieren Reha-Berater von Rentenversicherungen, Krankenkassen, Agentur für Arbeit und Unfallversicherungen über mögliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben leiten und steuern den Rehabilitationsprozess. Das kann sich im Einzelfall von einer medizinischen Heilbehandlung über die Umschulung bis hin zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erstrecken.

Bundesweit gibt es gemeinsame Servicestellen, zu finden unter www.vdr.de (Bereich Rehabilitation). Dort können Ratsuchende vor Ort Anträge zur Rehabilitation einreichen und das persönliche Gespräch mit Rehabilitationsberatern suchen.

Fallmanager

Fallmanager heißt bei der ArGe der Arbeitsvermittler. Er schließt mit dem Arbeitssuchenden eine Eingliederungsvereinbarung und wacht darüber, dass sie umgesetzt wird.

Glossarbegriffe G

Glossarbegriffe I

Integration

Berufliche Rehabilitation ohne Hilfen zur Wiedereingliederung in Arbeit gilt nicht mehr als sach- und fachgerecht. Für Menschen mit Psychiatrieerfahrung – ähnlich wie generell bei Menschen nach langer Arbeitslosigkeit – ist nämlich der Wiedereintritt ins Berufleben mit erheblichen Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Über diese Ängste zu sprechen und Strategien zu entwickeln, wie der Arbeitnehmer trotzdem gute Leistungen an seinem neuen Arbeitsplatz erbringen kann, ist z.B. schon ein wichtiger Teil der Wiedereingliederungsaktivitäten.

Dieses Beispiel zeigt auch, dass schon lange vor der tatsächlichen Aufnahme der Arbeit die Rahmenbedingungen besprochen und die einzelnen Schritte, eventuelle Schwierigkeiten und mögliche Verhaltenweisen geplant werden müssen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das, dass er z.B. seine Bewerbungsunterlagen in professioneller Form zusammenstellt und dass er sorgfältig überlegt und vielleicht auch übt, wie er sich um Vorstellungsgespräch verhalten will.

Es ist auch gut, einen Krisenplan zu haben für den Fall einer gesundheitlichen Verunsicherung während der Arbeit. Und er sollte besser vorher entschieden haben, wie er gegenüber Kollegen und Vorgesetzten damit umgeht, dass er einmal psychisch krank war.

Die Mitarbeiter der Rehabilitationsinstitution müssen sich sehr gut auskennen im Netzwerk aus Arbeitsagentur, Arbeitsmarkt und unterstützenden Institutionen für berufsbegleitende Hilfen. Nach diesen Vorbereitungen und mit diesen Mitteln kann es gut gelingen, einen Arbeitsplatz zu finden und ihn auch dauerhaft zu halten.

Integrationsfachdienst

Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehört die Beratung und Unterstützung schwerbehinderter Menschen beim Einstieg in das Arbeitsleben und den Erhalt eines Arbeitsplatzes. Außerdem bieten sie Informationen und Hilfestellung für Arbeitgeber bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

Sie arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes und der Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, ArGe, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, optierende Kommune).

Glossarbegriffe J

Jobcenter

siehe ArGe

Glossarbegriffe K

Kliniken

Psychiatrische Kliniken bieten Behandlungsmöglichkeiten für die Zeiten einer psychischen Erkrankung, in denen die betroffenen Person ihren häuslichen Alltag nicht mehr bewältigen kann und einer intensiveren Behandlung bedarf, als sie ambulant möglich ist. Daneben gibt es an fast allen Kliniken auch eine Tagesklinik und eine Institutsambulanz.

Alle psychiatrischen Kliniken verfügen über eine Ergotherapie-Abteilung, dagegen findet man Arbeitstherapie-Abteilungen fast nur in größeren (oft gemeindefernen) Fachkliniken. Hier wird auch oft teilstationäre oder ambulante Arbeitstherapie angeboten, die eine Fortsetzung der während des Klinikaufenthaltes begonnenen Arbeitstherapie ermöglicht.

Tageskliniken vermitteln zum Teil auch begleitete Praktika in Eigenbetrieben des Klinikträgers oder extern. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung.

Knappschaft

Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wurden Oktober 2005 in einem eigenständigen und gemeinsamen Bundesträger, der "Deutschen Rentenversicherung Knappschaft- Bahn- See", zusammengefasst. Sie ist ein Versicherungsträger im Verbund der deutschen Rentenversicherung und eine Sozialversicherung mit Selbstverwaltung nach SGB IV.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn- See betreut überwiegend Arbeitnehmer, die in den Berufszweigen der Hochseeschifffahrt, der Deutschen Bahn und des Bergbaus rentenversicherungspflichtig tätig sind bzw. waren.

Siehe auch: Knappschaft Bahn/See

Krankenpfleger/Krankenschwester

Eine "Pflegefachkraft" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger/in" (früher hieß die Berufsbezeichnung Krankenschwester/pfleger) hat eine dreijährige praktische Berufsausbildung an einer Krankenpflegeschule absolviert. Dabei ist wenigstens ein Einsatz auf einer psychiatrischen Station vorgesehen.

Die "Fachkrankenpflegekraft für Psychiatrie" hat nach dieser Berufsausbildung in allgemeiner Krankenpflege noch eine zweijährige berufsbegleitende Fachausbildung absolviert .

Glossarbegriffe L

Glossarbegriffe M

Medizinische Rehabilitationseinrichtungen

Für Menschen mit schwerer verlaufenden psychischen Erkrankungen gibt es nur einen Einrichtungstyp für psychiatrische medizinische Rehabilitation. Die Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke (RPK). Das Spezifische und Einmalige ist die Tatsache, dass in einer RPK medizinische und berufliche Rehabilitation angeboten wird und dass es eine gemeinsame Kostenträgerschaft der Krankenkassen, der Rentenversichungsträger und der Arbeitsagentur gibt.

In einem ersten Abschnitt von etwa einem Jahr findet medizinische Rehabilitation statt. Bei positiver Indikation kann sich berufliche Rehabilitation anschließen. Bis 2005 war das Training im stationäre Rahmen die Regel. Ausnahmen waren möglich. Seit der RPK-Empfehlungsvereinbarung vom 29. September 2005 ist ambulante Durchführung möglich und gewünscht. Im Jahre 2008 hat die erste Einrichtung nach den neuen Regeln in Glauchau in Sachsen ihre Arbeit aufgenommen. Insgesamt gibt es etwa 1000 Plätze in RPKs in Deutschland.

Zwei Einrichtungen der psychiatrischen medizinischen Rehabilitation außerhalb der RPKs, arbeiten ebenso nach den Regeln der RPKs in Köln und in Neuß. Beide arbeiten ambulant und sind sinnvolle Ergänzungen zu bereits bestehenden Maßnahmen, setzen sich jedoch schwer durch, da sie nicht in die institutionell geprägte Kostenträgersystematik passen.

Gegenüber diesen wenigen Möglichkeiten der psychiatrischen Rehabilitation, gibt es in Deutschland etwa 10.000 Plätze der psychosomatischen medizinischen Rehabilitation (in s. g. Kurkliniken). Diese bieten in der Regel keine angemessenen Hilfen für Menschen mit schwerer verlaufenden psychischen Erkrankungen.

Siehe auch: Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch Kranker

Glossarbegriffe P

Pädagoge

Dies ist kein geschützter Begriff, wird üblicherweise in allen Bereichen der Pädagogik verwendet. Die Bezeichnung Diplompädagoge ist einen Absolventen eines Universitätsstudiums mit anerkanntem Abschluss vorbehalten. Dieser kann als Experte seines Faches oder in koordinierender oder leitender Funktion, in allen Bereichen der Pädagogik tätig sein.

Psychologe

Ein Psychologe hat ein Hochschulstudium in Psychologie mit einem Diplom abgeschlossen (neu: Bachelor oder Master). Viele Psychologen wenden sich dann einer Tätigkeit z.B. in der Arbeits- und Organisationspsychologie, Forensischen und Rechtspsychologie, Markt- und Meinungsforschung, Kommunikations- und Medienpsychologie, Pädagogischen Psychologie, Verkehrspsychologie oder anderen Bereichen zu.

Wer als Psychologe mit psychisch kranken Menschen arbeiten möchte, kann durch eine 3 bis 5-jährige Psychotherapie-Weiterbildung zum "Psychologischen Psychotherapeuten", die staatliche Approbation erhalten und eine eigene Psychotherapeutische Praxis mit Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung eröffnen.

Er kann auch eine Weiterbildung als "Klinischer Psychologe" durchlaufen und z.B. in einer psychotherapeutischen Praxis arbeiten. Dieser Abschluss berechtigt nicht zur eigenständigen Krankenbehandlung und Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Viele Psychologen verfügen z.B. bei beruflichen Rehabilitationseinrichtungen oder der Bundesagentur für Arbeit über sehr gute Kenntnisse im Bereich der beruflichen Rehabilitation.

Psychosoziale Mitarbeiter

Dies ist kein geschützter Begriff und wird sehr breit verwendet. Er wird in der Regel für Mitarbeiter in einem Rehabilitationsteam verwendet, die die Teilnehmer einer beruflichen Rehabilitation gemeinsam mit Berufsfachleuten/Ausbildern und Ergotherapeuten unterstützen.

Meist steht jedem Rehabilitanden während seiner gesamten Maßnahmezeit ein psychosozialer Mitarbeiter zur Seite. Er ist zuständig für die regelmäßige Reflexion des Prozesses, für persönliche und krankheits- und behinderungsbedingte Belange, sowie die Kontaktaufnahme zu wichtigen Institutionen und Bezugspersonen wie z.B. Familie, Ärzte, Kostenträgern, Arbeitgebern. Als Grundberuf mit Zusatzausbildung kommen u. a. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Ergotherapeuten, Diplom-Pädagogen und Diplom-Psychologen in Frage.

Glossarbegriffe R

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung in Deutschland "Deutsche Rentenversicherung (DRV) "begleitet die Lebenswege der Arbeitnehmer vom Einstieg ins Berufsleben bis ins Rentenalter." Die ehemalige Trennung zwischen Landesversicherungsanstalt für Arbeiter (LVA) und Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wurde im Oktober 2005 aufgehoben. Seitdem werden die Aufgaben entweder bundesweit (DRV Bund, DRV Knappschaft- Bahn- See) oder von Trägern in einer bestimmten Region z.B. DRV Rheinland wahrgenommen.

Die ca. 1000 Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bieten Hilfestellungen und Auskünfte bei allen Rentenfragen hin bis zur Beantragung medizinischer oder beruflicher Rehabilitation. Dabei erbringt die Rentenversicherung ihre Leistungen nach dem Grundsatz "Reha vor Rente". Gesundheitliche oder behinderungsbedingte Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit sollen damit möglichst dauerhaft überwunden werden.

Siehe auch: Deutsche Rentenversicherung

Glossarbegriffe S

Seelsorger

Die klinische Seelsorge hat sich in den letzten 20 Jahren entwickelt, die für psychisch Kranke in Zeiten von Lebenskrisen eine wichtige Funktion für die individuelle Sinnsuche haben kann. Meist wird sie während des stationären Aufenthaltes in Krankenhäusern angeboten, aber auch in ambulanten Zentren. Psychisch Kranke können sich bei Einzel- oder Gruppengesprächen und speziell gestalteten Gottesdiensten einfinden.

Die Seelsorge betont die Abgrenzung zur Therapie. Der Mensch wird in seiner derzeitigen Verfassung so angenommen wie er ist, ohne dass ein Konzept der Veränderung impliziert ist. Seelsorger sprechen sich im Einzelfall mit dem therapeutischen Team ab, sind meist jedoch kein fester Bestandteil desselben. In beruflichen Einrichtungen kann es sinnvoll sein, in losen Abständen solch ein Angebot für interessierte Teilnehmer zu machen, die in religiöser oder spiritueller Hinsicht für sich Fragen klären möchten.

Selbsthilfegruppen

Selbsthilfe - definiert als "gesundheitsbezogenes Laienhandeln" stellt in der gesundheitlichen Versorgung keine Besonderheit dar und wird als Eigenleistung bei der Krankheitsbewältigung und Erhaltung der eigenen Gesundheit als selbstverständlich vorausgesetzt. Durch den Zusammenschluss von Menschen außerhalb des Kontextes familiärer, ehrenamtlicher oder professioneller Hilfeleistungen, erhält sie jedoch eine besonderen Form.

Man versteht in diesem Zusammenhang unter Selbsthilfe individuelle und kollektive Handlungsformen, die der Vorbeugung und Bewältigung psychischer und sozialer Probleme dienen, ohne dabei bezahlte, professionelle Hilfen in Anspruch zu nehmen. Es ist der Versuch, durch solidarische Eigenleistung ein Netz sozialer Unterstützung zu bilden und dabei auch neue Formen der Problembewältigung zu entwickeln.

Sozialarbeiter/Sozialpädagoge

Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen beraten und betreuen Menschen in schwierigen sozialen Situationen. In einem Rehabilitationsteam sind sie meist zuständig für die sozialrechtliche Beratung, Hilfs- und Lösungsmöglichkeiten bei der beruflichen Wiedereingliederung aufzuzeigen und Kontakte zu möglichen Arbeitgebern anzubahnen.

Sozialarbeiter/Sozialpädagogen haben eine Fachhochschulstudium absolviert. Viele spezialisieren sich durch Fort-/Weiterbildung auf ein Aufgabengebiet, z.B. das der Rehabilitation.

Sozialpsychiatrisches Zentrum

Im Rheinland wird das "Sozialpsychiatrische Zentrum" als Verbund von Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen, Anbieter ambulant betreuten Wohnens, Tagesstätte für psychisch kranke Menschen und Integrationsfachdienst vom Landschaftsverband Rheinland gefördert.
 
Die Einbindung von Tagesstätte und Integrationsfachdienst soll den Bereich Arbeit und Beschäftigung in der gemeindepsychiatrischen Basisversorgung verankern. Der Ausbaustop für Tagesstätten vor deren flächendeckender Umsetzung und die Veränderungen in der Zuständigkeit für die Integrationsfachdienste schwächen leider die Wirksamkeit dieses Konzepts.

Stellenvermittlungsdienste

Stellenvermittlungsdienste sind Einrichtungen der gewerblichen Arbeitsvermittlung, die Arbeitsuchende bezüglich offener Stellenangebote auf dem Arbeitsmarkt informieren und in Arbeit vermitteln. Neben der Vermittlung beraten und begleiten sie die Bewerber vom Erstellen der Bewerbungsunterlagen bis zur Aufnahme der gesuchten, passgenauen Arbeit.

Stellenvermittlungsdienste arbeiten auf Provisionsbasis oder/und in Beauftragung Dritter sowie als Dienstleister Mitarbeiter suchender Firmen. Für den Stellensuchenden sind die Leistungen der Stellenvermittlungsdienste kostenfrei.

Supervisoren

Im Bereich der psychiatrischen Behandlung, der sozialen, medizinischen und beruflichen Rehabilitation arbeiten meist interdisziplinäre Teams zusammen. Es gehört zum Qualitätsstandard ihnen Fall- bzw. Teamsupervision (meist auch obligatorisch) anzubieten.

Das Ziel ist die Klärung von unterschiedlichen Sichtweisen und Konflikten, sowohl im Hinblick auf Patienten/Teilnehmer und deren Behandlung/Training, als auch im Hinblick auf die Interaktion im Team.

Die Supervision kann verschiedene Ausrichtung haben, wie z.B. einen systemischen Ansatz, verhaltensorientierte oder psychoanalytische Ansätze, die mit dem Konzept der Teams und Einrichtungen abgestimmt werden.

Der Supervisor ist unabhängig von der Einrichtung und den Teams und arbeitet möglichst auf der Basis einer Vereinbarung und festgelegten Zeiten.

Glossarbegriffe T

Tagesstätte

Als "Tagesstätte für psychisch kranke Menschen" werden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich strukturierte und finanzierte Einrichtungen bezeichnet. Allen gemeinsam ist, dass sie an fünf Tagen in der Woche ein tagesstrukturierendes Beschäftigungsangebot machen für Menschen, die den Anforderungen in einer WfbM nicht gewachsen sind oder sich darauf vorbereiten wollen.

Die Tagesstätte im Rheinland ist eine teilstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe. Das Team besteht aus je einer Fachkraft für Ergotherapie, Krankenpflege und Sozialarbeit. Eine Mindestteilnahme von drei Stunden an drei Tagen pro Woche ist verpflichtend.

Ursprünglich standen die Ziele der Vorbereitung auf einen beruflichen Wiedereinstieg und der langfristigen Beschäftigung für dauerhaft erwerbsunfähige Menschen mit einem Leistungsvermögen, das eine Eingliederung in eine WfbM ausschließt, gleichberechtigt nebeneinander, der Schwerpunkt wurde in den letzten Jahren jedoch zur zweiten Aufgabe hin verschoben. Möglicherweise wird dies jedoch nun wieder umgekehrt.

Träger ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen

Leistungserbringer ambulanter beruflicher Rehabilitation sind in der Regel gemeindepsychiatrische Trägervereine, frei-gemeinnützige Träger oder Bildungsträger. Obwohl die Bildungsträger meistens weniger im gemeindepsychiatrischen Netz integriert sind, kann in sehr vielen Fällen doch von guter Qualität der Arbeit ausgegangen werden, besonders dann, wenn Ausschreibungen sparsam und dem Rehabilitationszweck angemessen stattfinden.

Es gibt folgende Maßnahmetypen:

      * Berufliche Wiedereingliederungslehrgänge für Menschen, die bereits Berufserfahrungen haben und für psychiatrieerfahrene Menschen, die noch nicht gearbeitet haben, aber zu alt sind für BvB-Lehrgänge für jüngere Menschen (siehe unten). Kosten- und Leistungsträger sind die Rentenversicherungen oder die Agentur für Arbeit.
      * Maßnahmen der beruflichen Reintegration für Psychisch Kranke (BeRePK). Dieser Maßnahmetyp wurde im Jahre 2006 zum ersten Mal ausgeschrieben. Kostenträger ist die Agentur für Arbeit.
      * Berufsvorbereitung für jüngere Menschen bis zum Alter von 25 Jahren (in besonderen Fällen auch älter), bei denen die Motivation für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit gefördert werden soll. Eine BvB-Maßnahme kann bis zu zwei Jahren dauern. Kostenträger ist die Agentur für Arbeit.

Glossarbegriffe U

Unterstützte Beschäftigung (UB)

Unterstützte Beschäftigung bietet behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungs-bedarf eine intensive und individuelle betriebliche Qualifizierung auf dem Weg zur beruflichen Teilhabe. Unterstützte Beschäftigung folgt dem Grundsatz: erst platzieren, dann qualifizieren. Im Rahmen langfristiger Qualifizierungspraktika, die durch Qualifizierungs-trainer/Jobcoachs vor Ort in Betrieben begleitet werden, soll eine Übernahme in versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse erreicht werden.

Unterstützte Beschäftigung wird sowohl im Rahmen von Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit angeboten, wie auch als Einzelfallmaßnahme von verschiedenen Leistungsträgern.

Glossarbegriffe V

Glossarbegriffe W

Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Die Werkstatt für (psychisch) behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Teil 1 Kapitel 5 des SGB IX und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Die WfbM hat den Auftrag, denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und ihrer Leistungsfähigkeit angepasste Beschäftigung anzubieten.

Die Leistungen der Werkstätten sind Eingliederungsleistungen mit dem Ziel, die individuelle Leistungsfähigkeit behinderter Erwachsener zu entwickeln, wiederherzustellen und so zu erhöhen, dass sie entweder in der Werkstatt ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen oder ins Erwerbsleben eingegliedert werden können. Werkstätten sind Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation und keine Erwerbsbetriebe im eigentlichen Sinne. Es stehen fördernde und bildende Leistungen im Vordergrund. Die WfbM gliedert sich in drei verschiedene Bereiche. Das Eingangsverfahren, den Berufsbildungsbereich und den Arbeitsbereich. Zu Beginn wird in der WfbM generell ein Eingangsverfahren durchgeführt.

In diesem Verfahren, das ca. 3 Monate dauert, soll abgeklärt werden, ob die WfbM für den jeweiligen behinderten Menschen die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben sind, welche Leistungen und Bereiche der Werkstatt in Betracht kommen und ob eine spätere Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM oder auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt möglich erscheint.

Im Berufsbereich werden Maßnahmen durchgeführt, die der Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben dienen. Ziel ist es, den Rehabilitanden durch planmäßige berufliche Bildung in seiner Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung so zu fördern, dass eine geeignete Beschäftigung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt oder im Arbeitsbereich der WfbM möglich wird.

Falls die Eingliederung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist, kann der Rehabilitand nach der Berufsbildungsmaßnahme in den Arbeitsbereich der Werkstatt wechseln. Dort stehen nicht die Produktion und wirtschaftliche Effizienz im Vordergrund, sondern arbeitsfördernde Leistungen. Dennoch wird dem Mitarbeiter ein Arbeitsentgelt gezahlt.

Siehe auch: Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM

Glossarbegriffe Z

Zuverdienstprojekte

Diese Bezeichnung fasst verschiedenste Arbeitsaktivitäten zusammen, die Klienten ausüben, deren Grundeinkommen durch Rente, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II gesichert ist. Sie können stundenweise etwas hinzuverdienen. Die Qualität der Arbeit ist dadurch noch nicht beschrieben. Sie ist sehr weit gefächert von arbeitsbezogenen Aktivitäten in einer Tagesstätte und anderen sozialen Projekten bis hin zu stundenweiser Arbeit in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. In manchen Bundesländern gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Förderung von Zuverdienstmöglichkeiten.

Besonders wichtig sind dabei die Zuverdienstmöglichkeiten in Integrationsfirmen, da sie eine zwar schützende, aber normale Arbeitsatmosphäre bieten. Dabei kann es sich um einzelne Stunden pro Tag oder Woche handeln. Wenn ein Förderplan dahinter steht, kann dieses Form solchen Klienten helfen, die seit langer Zeit an psychischen Krankheiten leiden und ihren individuellen Stufenplan benötigen, um das Ziel der Integration in Arbeit anzustreben.